Sprachanforderungen
Sprachnachweise
Im Allgemeinen kannst du deine Sprachkenntnisse mit dem Abiturzeugnis nachweisen. Wenn dir noch Sprachanforderungen fehlen, können diese während des Studiums nachgeholt werden.
Das Sprachenzentrum hat hier ein breites Angebot an modernen Fremdsprachen. Auch Latein und Altgriechisch können gelernt werden, wobei die Kurse des letzteren vom Institut für Altertumswissenschaften angeboten werden.
Speziell für Philosophiestudierende gibt es philosophisches Latein.
Da die Anforderungen für die modernen Fremdsprachen nicht definiert sind, reichen für Bachelor und Lehramt Kenntnisse auf dem Niveau A1. Das ist uns von Institutsseite so bestätigt worden und hängt mit den schwammigen Formulierungen zusammen.
Bachelorstudium
Im Nebenfach benötigst du eine moderne Fremdsprache und das kleine Latinum oder Graecum. Die alte Sprache kann auch durch eine moderne Fremdsprache ersetzt werden. Diese Bedinungen werden mit den meisten allgemeinen Hochschulreifen erfüllt.
Im Hauptfach benötigst du zwei moderne Fremdsprachen und das kleine Latinum oder Greacum.
Lehramtsstudium
Für Philosophie im Gymnasium brauchst du zwei moderne Fremdsprachen, darunter Englisch, und das kleine Latinum oder Greacum.
Für Ethik in der Regelschule brauchst du eine moderne Fremdsprache und das kleine Latinum oder Greacum.
Masterstudium
Für das Masterstudium brauchst du Kenntnisse in Latein, Altgriechisch oder einer anderen Alten Sprache auf Fortgeschrittenen-Niveau zusätzlich zu zwei modernen Fremdsprachen oder drei moderne Fremdsprachen. Die Latein- oder Griechischkenntnisse werden vor Anmeldung für die Module M.A. Phi 1.1 oder M.A. Phi 1.2. geprüft.
Voraussichtliche Änderung der Sprachanforderungen
Wie euch sicher schon aufgefallen ist, werden für Bachelor und Lehramt Sprachkenntnisse in modernen Fremdsprachen gefordert, deren Niveau allerdings nicht näher definiert ist. Unter anderem deshalb sind gerade neue Studienordnungen (siehe unten) in Arbeit. Wichtig für die aktuellen Studienordnungen: In modernen Fremdsprachen reichen für Bachelor und Lehramt Kenntnisse auf dem Niveau A1. Das ist uns von Institutsseite so bestätigt worden und hängt mit den schwammigen Formulierungen zusammen.
Neue Studienordnungen in Arbeit
Aktuell sind Änderungen der Studienordnungen im Gange, die voraussichtlich im nächsten Semester vom Senat bestätigt werden und ab dem Wintersemester 2024/25 gelten werden. Es sieht aktuell nicht danach aus, als würde dem Ganzen etwas im Weg stehen, dennoch sind die folgenden Infos noch ohne Gewähr. Wir teilen euch das Ganze mit, damit ihr beurteilen könnt, ob es für euch von Vorteil wäre, zu gegebener Zeit in die neue Studienordnung zu wechseln oder in der alten weiter zu studieren.
Für alle Philosophie-Studiengänge gilt, dass in den neuen Studienordnungen keine Sprachkenntnisse mehr als Zulassungsbedingung auftauchen. Das bedeutet allerdings nicht, dass ihr die Sprachen los seid. Im Bachelor-Kernfach und im Lehramt Gymnasium werden die alten Sprachen ins ganz normale Curriculum integriert. Für die einzelnen Studiengänge sieht es also folgendermaßen aus:
Lehramt Gymnasium
Im Lehramt Gymnasium wird der bisherige Wahlpflichtbereich 1 durch den „Wahlpflichtbereich Altsprachliche und interpretatorische Zugänge zur Philosophie“ ersetzt, in dem standardmäßig „Philosophisches Latein“ (BA-Phi 3.5), die Lateinkurse des Sprachenzentrums (SPZ L21/22) oder die „Einführung in die griechische Sprache und Kultur“ (AW 510) im Umfang von zehn ECTS belegt werden müssen. Wurden altsprachliche Kenntnisse bereits nachgewiesen, dürfen aus dem erweiterten Angebot die Module „Geschichte der Philosophie“ (BA-Phi 3.1) oder Lektürekurse (BA-Phi 3.3) gewählt werden. Die Vorteile in der geplanten neuen Studienordnung wären, dass man keine modernen Sprachen mehr nachweisen muss und sich auch das normale Latein oder Altgriechisch direkt im Wahlpflichtmodul anrechnen lassen kann.
Bachelor Kernfach
Im Bachelor Kernfach werden alte Sprachen – „Philosophisches Latein“ (BA-Phi 3.5), die Lateinkurse des Sprachenzentrums (SPZ L21/22) oder die „Einführung in die griechische Sprache und Kultur“ (AW 510) – ebenfalls im Umfang von zehn ECTS standardmäßig ins Curriculum integriert und gehören in der neuen Studienordnung fest zu den Schlüsselqualifikationen (werden also in den § 6 mit aufgenommen). Wurden Kenntnisse in alten Sprachen bereits nachgewiesen, muss entweder eine andere alte Sprache oder irgendein Modul des Sprachenzentrums im Umfang von zehn ECTS gewählt werden. Auch hier bleibt in Bezug auf die alten Sprachen praktisch alles gleich, wer aber die aktuell geforderten Kenntnisse in modernen Sprachen nicht nachweisen kann, hätte in der geplanten neuen Studienordnung einen Vorteil.
Übrige Studiengänge
Im Bachelor Ergänzungsfach sowie im Lehramt Regelschule fallen in der geplanten neuen Studienordnung tatsächlich alle Sprachanforderungen weg. Im Master fallen in der geplanten neuen Studienordnung ebenfalls alle Sprachanforderungen weg. Es können weiterhin Module des Sprachenzentrums belegt werden, allerdings gibt es dazu keine Pflicht mehr. Wer die aktuellen Sprachanforderungen nicht erfüllt, hätte in den geplanten neuen Studienordnungen also unter Umständen einen erheblichen Vorteil.
Stand: Juli 2023
Wichtig: Diesen Änderungen steht unserer Information nach nichts mehr im Weg und sie wurden auch so wie hier beschrieben im Institutsrat beschlossen. Dennoch sind diese Informationen natürlich ohne Gewähr. Falls ihr euch unsicher seid, ob ihr zu gegebener Zeit in die neue Ordnung wechseln wollt, sprecht uns gerne an!